Der Schweizer Pfandbrief

Sicherungskette:

Diagramm
  1. Der Investor hält aus dem Pfandbrief eine direkte Forderung gegenüber der Pfandbriefzentrale
  2. Diese Forderung ist besichert durch ein gesetzliches Pfandrecht an den Pfandbriefdarlehensforderungen der Pfandbriefzentrale gegenüber ihren Mitgliedbanken.

    Jede dieser Pfandbriefdarlehensforderungen ist durch ein gesetzliches Pfandrecht an den von dieser Mitgliedbank in ihrem Deckungsregister eingetragenen Hypothekarforderungen besichert.

    Die Bank haftet mit ihrem Vermögen für die bezogenen Pfandbriefdarlehen.

    Bei Instituten mit Staatsgarantie haft der Kanton subsidiär für eventuelle Ausfälle beim Pfandbriefdarlehen, was bei 22 der 24 Mitgliedbanken der Pfandbriefzentrale der Fall ist.
  3. Jede Hypothekarforderung ist schliesslich durch ein bedingtes Verwertungsrecht an einem Grundstück sichergestellt. Der Kreditnehmer haftet mit seinem Vermögen für den bezogenen Hypothekarkredit.
Pfandbriefzentrale der schweizerischen
Kantonalbanken AG

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Fax +41 44 292 31 24